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AGB - Pension Parkstübel

1. Geltungsbereich
Die Pension - AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern, zur
Beherbergung und alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der
Pension. Geschäftsbedingungen des Kunden gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies
zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Geschäftsbedingungen des Vertragsnehmers
finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss und Partner
Der Aufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt durch die Annahme des Antrages des
Kunden durch die Pension zustande. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich
zu bestätigen. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser der Pension gegenüber
zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Aufnahmevertrag, sofern der Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Verjährung
Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich grundsätzlich nach den
gesetzlichen Bestimmungen. In Abweichung von § 199 Abs.3 Nr. 1 BGB verjähren
Schadensersatzansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis
in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer
vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen der Pension beruhen. Die Haftung
wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder
sexuellen Selbstbestimmung bleibt unberührt; ebenso die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz. Andere Ansprüche als Schadensersatzansprüche verjähren in einem
Jahr ab dem Beginn der kenntnisunabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist; bei
Ansprüchen wegen eines Mangels an einer Sache beginnt die Frist mit der Ablieferung.

4. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereit zu halten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die
Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen
geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden
veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen
die jeweilige gesetzliche Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer ein.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und - erfüllung 4 Monate und erhöht
sich der, der Pension allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann dieses den
vertraglichen vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben.
Die Preise können von der Pension geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen
der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der
Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.
Rechnungen der Pension sind ohne Fälligkeitsdatum, binnen 10 Tage ab Zugang der Rechnung
ohne Abzug zahlbar. Die Pension ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu
stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen, an den ein
Verbraucher beteiligt ist, 5 % über Basiszinssatz zu erheben. Der Pension bleibt der Nachweis
eines Höheren, dem Kunden den einen niedrigen Schaden vorbehalten.

Die Pension ist berechtigt bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der
rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Wir berechnen bei Reservierungen ab 3 Übernachtungen eine
Anzahlung von 20%, die bei Buchungsbestätigung erhoben wird. Der Kunde kann nur mit
einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension
aufrechnen oder mindern.

Reklamationen zur Rechnungslegung sind unmittelbar nach bekannt werden gegenüber
der Pension mitzuteilen.

5. Rücktritt des Kunden/Stornierung (so genannte „No Show“)
Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension abgeschlossenen Vertrag,
bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Ein kostenloser Rücktritt vom Vertrag ist bis
zu 14 Tagen vor Anreise möglich. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen. Erfolgt dieses
nicht, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde
vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder eine Weitervermietung nicht mehr
möglich ist.

Die vertragliche Bindung gilt nicht bei der Verletzung der Verpflichtung der Pension zur
Rücksichtnahme auf Rechte, Restgüter und Interessen des Kunden, wenn diesen durch ein
Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder
vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. Bei von Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern,
hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten
Aufwendungen anzurechnen. Der Kunde ist verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu entrichten. Dem Kunden ist
jedoch der Nachweis gestattet, dass der Pension überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger
Schaden entstanden ist.

6. Rücktritt der Pension
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist
schriftlich vereinbart wurde, ist die Pension in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern
vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf sein Recht des Rücktritts nicht
verzichtet. Wird eine vereinbarte oder im Rahmen der Anwendbarkeit des Pauschalreiserechts
von der Pension verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer der Pension gesetzten
angemessen Nachfrist nicht geleistet, ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. Beim
Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes, ist die Pension berechtigt, vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein
Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

7. Zimmerbereitstellung und Rückgabe
Der Kunde erhält kein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollte die Pension ein
gebuchtes Zimmer nicht bereit stellen können (z.B. aufgrund Schäden etc.) ist es der Pension
gestattet ein Ersatzzimmer gleicher Kategorie den Gästen zur Verfügung zu stellen. Etwaige
Aufpreise hat die Pension zu tragen. Die Pension kann dann, wenn der Kunde am vereinbarten
Abreisetag die Zimmer nicht spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung gestellt, aufgrund
der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen Vertragsüberschreitende Nutzung bis 16.00
Uhr, 50 % des vollen Logierpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Kunden ist jedoch
der Nachweis gestattet, dass der Pension kein oder ein wesentlich niedriger Schaden
entstanden ist.

8. Änderung der Teilnehmerzahl
Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens 5 Tage vor Anreise mitgeteilt werden; sie
bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Ohne entsprechende Zustimmung der Pension,
ist diese nicht verpflichtet zusätzliche Personen auf zu nehmen. In diesem Falle ist der
vereinbarte Preis in voller Höhe auch dann zu bezahlen   wenn das Zimmer dann nicht in
Anspruch genommen wird.

Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
Die Pension ist berechtigt, einer Abweichung der Teilnehmerzahl unter der Bedingung
zuzustimmen, dass die vereinbarten Preise neu festgesetzt werden und die bestätigten
Räume getauscht werden.
   
9. Haftung der Pension
Die Pension haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen
aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon
sind ausgenommen Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit,
Freiheit und sexuellen Selbstbestimmung, wenn die Pension die Pflichtverletzung zu vertreten
hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung der Pension beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten (so genannte Kardinals- bzw.
Kernpflichten) der Pension berühren. Unberührt bleibt ferner die zwingende Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus einer der Pension übernommenen
Garantie. Einer Pflichtverletzung der Pension steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension
auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge des Kunden bemüht sein,
für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die
Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

10. Gerichtsstand
Für alle Vertragspartner der Pension und eventuell anhängige gerichtliche Streitigkeiten wird
das Amtsgericht Weißwasser vereinbart.

11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von
Beherbergungsverträgen unwirksam oder nichtig sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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